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Zahlungen der Verwaltung
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
Es bestanden zum 31.12.2019 Nr. 109 offene Rechnungen im Gesamtwert von 408.768,09 Euro bezüglich Forderungen Dritter hinsichtlich Bezugsverträge, Lieferungen und Dienstleistungen.
- Pünktlichkeitsindikator (D.P.M. vom 22 September 2014)*:
* Der Pünktlichkeitsindikator der Zahlungen wird berechnet als Summe, für alle Rechnungen die aufgrund eines Handelsgeschäfts ausgestellt werden, der effektiven Tage die zwischen Fälligkeit der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung und dem Tag der Zahlung an die Lieferanten verstreichen, multipliziert mit dem geschuldeten Betrag und in Verhältnis gesetzt mit der zur Summe der im Bezugszeitraum gezahlten Beträge.- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2015 [PDF]
- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2016 [PDF]
- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2017 [PDF]
- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2018 [PDF]
- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2019 [PDF]
- Pünktlichkeitsindikator - Jahr 2020[PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten
Alljährliche Veröffentlichung der durchschnittlichen Zeiten für Zahlungen von Ankäufen, Dienstleistungen und Lieferungen.- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2012 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2013 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2014 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2015 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2016 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2017 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2018 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2019 [PDF]
- Indikator für durchschnittliche Zahlungszeiten - Jahr 2020 [PDF]
- Daten zu den Zahlungen
- Daten zu den Zahlungen - Jahr 2018 [PDF]
- Daten zu den Zahlungen - Jahr 2019 [PDF]
- Daten zu den Zahlungen - Jahr 2020 [PDF]
- IBAN und elektronische Zahlungen
Die Verwaltung veröffentlicht die notwendigen Informationen für die Durchführung von elektronischen Zahlungen an die Verwaltung (Art. 36, GVD Nr. 33/2013).
Zahlung durch das Zahlungsportal “ePayS” der Südtiroler Einzugsdienste AG, in der Sektion “Südtiroler Landtag”.
(Letzte Aktualisierung - Transparente Verwaltung: 08.01.2021)