Hauptinhalt

Gesetzgebungskommissionen

Die Festlegung der Anzahl der Gesetzgebungskommissionen, der Anzahl ihrer Mitglieder und ihrer Zuständigkeitsbereiche sowie ihre Bestellung stehen auf der Tagesordnung der 1. Landtagssitzung, deren Termin noch nicht festgelegt wurde.
Erfahrungsgemäß erfolgt die Bestellung aber erst nach Bildung der neuen Landesregierung.

Die Gesetzgebungskommissionen sind Hilfsorgane des Landtages. Sie werden gewissermaßen im Auftrag des gesamten Landtages tätig und haben die Aufgabe, die eingegangenen Gesetzentwürfe im Vorfeld ihrer Behandlung durch das Plenum fachlich zu überprüfen. Im Plenum des Landtages wird dann der von der Gesetzgebungskommission verabschiedete Text behandelt. Abgesehen von der Vorprüfung der ihnen vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin zugewiesenen Gesetzentwürfe legen die Gesetzgebungskommissionen über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von sich aus oder im Auftrag des Landtages Berichte oder Anträge vor. Den Kommissionen steht es auch frei, im Zuge der Neubearbeitung, der gegenseitigen Abstimmung und der Ergänzung mehrerer Gesetzentwürfe zu einem und demselben Fachgebiet einen eigenen Gesetzestext zwecks Vorlage an den Landtag auszuarbeiten. Die Anzahl der Gesetzgebungskommissionen, deren Zuständigkeitsbereich und die Anzahl der Kommissionsmitglieder werden mit Beschluss des Landtages festgelegt. Die Zusammensetzung jeder Gesetzgebungskommission muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, und nach Möglichkeit jener der Fraktionen entsprechen. Die Sitzungen der Gesetzgebungskommissionen sind nicht öffentlich.

(Text: Zusammenfassung von Bestimmungen aus der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages)