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Gesetzgebungskommissionen

Die Gesetzgebungskommissionen sind Hilfsorgane des Landtages. Sie werden gewissermaßen im Auftrag des gesamten Landtages tätig und haben die Aufgabe, die eingegangenen Gesetzentwürfe im Vorfeld ihrer Behandlung durch das Plenum fachlich zu überprüfen. Im Plenum des Landtages wird dann der von der Gesetzgebungskommission verabschiedete Text behandelt. Abgesehen von der Vorprüfung der ihnen vom Landtagspräsidenten/von der Landtagspräsidentin zugewiesenen Gesetzentwürfe legen die Gesetzgebungskommissionen über die in ihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von sich aus oder im Auftrag des Landtages Berichte oder Anträge vor. Den Kommissionen steht es auch frei, im Zuge der Neubearbeitung, der gegenseitigen Abstimmung und der Ergänzung mehrerer Gesetzentwürfe zu einem und demselben Fachgebiet einen eigenen Gesetzestext zwecks Vorlage an den Landtag auszuarbeiten. Die Anzahl der Gesetzgebungskommissionen, deren Zuständigkeitsbereich und die Anzahl der Kommissionsmitglieder werden mit Beschluss des Landtages festgelegt. Die Zusammensetzung jeder Gesetzgebungskommission muss der Stärke der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, und nach Möglichkeit jener der Fraktionen entsprechen. Die Sitzungen der Gesetzgebungskommissionen sind nicht öffentlich.

(Text: Zusammenfassung von Bestimmungen aus der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages)

I. Gesetzgebungskommission

Institutionelle Angelegenheiten, Unterricht, Kultur, Sport, Entwicklungszusammenarbeit, internationale Beziehungen und Beziehungen des Landes zur EU, Kommunikationswesen;

I. Gesetzgebungskommission

(v.l.n.r.: Seppi, Urzì, Stirner, Noggler, Mair, Klotz, Schuler, Pichler Rolle, Pardeller)

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Schriftführer

Mitglieder

 

II. Gesetzgebungskommission

Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer und Energie

II. Gesetzgebungskommission

(v.l.n.r.: Vezzali, Lamprecht, Noggler, Thaler Zelger, Hochgruber Kuenzer, Knoll, Stocker,  Schuler, Dello Sbarba)

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführer

Mitglieder

 

III. Gesetzgebungskommission

Finanzen und Vermögen, öffentliche Arbeiten, Industrie, Handel, Handwerk, Fremdenverkehr, Wirtschaftsprogrammierung, wissenschaftliche und technologische Forschung, Koordinierung der öffentlichen Finanzen und des Steuersystems;

III. Gesetzgebungskommission

(v.l.n.r.: Thaler Zelger, Heiss, Artioli, Tinkhauser, Egartner, Pichler Rolle, Urzì, Stocker, Lamprecht)

Vorsitzender

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführerin

Mitglieder

 

IV. Gesetzgebungskommission

Arbeit und Berufe, Wohnbau, öffentliche Fürsorge, Gesundheitswesen, Ernährung, ehrenamtliche Tätigkeit, Transportwesen;

IV. Gesetzgebungskommission

(v.l.n.r.: Stocker, Vezzali, Pöder, Pardeller, Stirner, Egger, Dello Sbarba, Hochgruber Kuenzer, Egartner)

Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Schriftführer

Mitglieder

 

Download - Zuständigkeitsbereiche der Gesetzgebungskommissionen