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Landtag

Landtag | 12.07.2012 | 18:57

Plenarsitzung - Gesetzentwurf zur Direkten Demokratie, Artikeldebatte

Opposition kritisiert Unterschriftenhürde für Volksabstimmung, SVP betont Zwei-Phasen-Modell

Die Generaldebatte zum Gesetzentwurf der SVP zur Bürgerbeteiligung wurde bereits im April geführt. Heute setzte der Landtag die Behandlung mit der Artikeldebatte fort. Der Gesetzentwurf 107/11 von Arnold Schuler, Elmar Pichler Rolle und Maria Hochgruber Kuenzer (SVP) sieht als Mittel der Bürgerbeteiligung den Bürgerantrag, die Bürgerinitiative, die beratende Volksbefragung und den Volksentscheid vor. Gegenstand können sowohl Gesetze wie Verwaltungsmaßnahmen von Landesinteresse sein. Der Entwurf sieht 4.000 Unterschriften für den Bürgerantrag, 26.000 für die beratende Volksbefragung, 38.000 für den Volksentscheid vor. Die Unterschriften können auch auf elektronischem Wege gesammelt werden. Ein Beteiligungsquorum ist nicht vorgesehen.

Art. 1 definiert den Gegenstand des Gesetzes.
Eva Klotz (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte ihre Stimmenthaltung an, da dieser Artikel auch mit den späteren Bestimmungen über die Voraussetzungen für ein Referendum zusammenhänge, z.B. mit der Zahl der geforderten Unterschriften.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kritisierte das Zweistufenmodell: zuerst die Bürgerinitiative und erst nach einem Nein der Politik die Volksabstimmung -, das eine direkte Bürgerbeteiligung erschwere. Die Bürgerinitiative, die Möglichkeit, der Politik ein Anliegen zu unterbreiten, sei gut, aber die Bürger sollten selbst entscheiden können, ob sie diesen Weg oder den der Volksabstimmung einschlagen wollten. Mit diesem Zweistufenmodell würde auch die Last der Unterschriftensammlungen summiert: 8.000 für die Initiative und ganze 38.000 für die Volksabstimmung. Dem Gesetzentwurf hafte ein Verdacht gegenüber der direkten Demokratie an.
Auch Sven Knoll (STF) hätte sich mehr direkte Demokratie gewünscht. Ein ausformulierter Gesetzentwurf sei nicht jedermanns Sache, daher sei die Möglichkeit gut, dem Landtag eine einfache Fragestellung zur Entscheidung zu überantworten. Der SVP-Entwurf schaffe ein wenig Konfusion zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, mit verschiedenen Fristen und Unterschriftenzahlen. In Österreich sei die Materie einfacher geregelt, dort könne eine Bürgerinitiative auch online vorgebracht und unterstützt werden. In Südtirol würde die Online-Unterschrift über die Bürgerkarte abgewickelt und damit komplizierter, zudem würden bei einer Online-Sammlung mehr Unterschriften gefordert. Wenn Südtirol das klarer regeln würde, könnte es auch Vorzeigemodell sein. Noch umständlicher sei die handschriftliche Unterstützung, hier sollte die Beglaubigung von jedem wahlberechtigten Bürger vorgenommen werden können.
Die Freiheitlichen hätten eine Senkung der Unterschriftenhürde vorgeschlagen, stellte Pius Leitner (F) fest, die SVP wolle nun eine deutliche Erhöhung. Deshalb könne man diesem Entwurf nie zustimmen. Manche Medien, aber auch der österreichische Bundespräsident würden vor zu viel direkter Demokratie warnen, er hingegen halte sie für eine gute Ergänzung zur repräsentativen Demokratie und ein gutes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Wahlenthaltung. Wenn es um Wichtiges gehe, würden sich die Bürger auch beteiligen, und die Landesregierung sollte froh sein, wenn sie zu bestimmen Projekten die Meinung der Bürger hören könne. Die Initiative sollte wirklich vom Volk ausgehen und nicht von den Parteien.
Er hoffe auf eine offene und objektive Debatte, erklärte Elmar Pichler Rolle (SVP), man sei in diesem Zusammenhang mit sehr vielen Vorurteilen konfrontiert, auch gegenüber der SVP. Südtirol habe keine guten Erfahrungen mit der Beteiligung bei Referenden, aber letzthin habe es einige positive Beispiele gegeben. Daher versuche man nun einen Mittelweg, mit einer ersten Phase, bei der sich ein bestimmter Wille herausbilde. Diese Phase des Dialogs sei wichtig, damit es nicht ein Gegeneinander zwischen Volk und Politik gebe, wie man es etwa in Baden Württemberg erlebt habe. Wenn die Politik diese Initiative umsetze, habe man etwas Wunderbares erreicht, wenn nicht, dann könne man zur Volksabstimmung schreiten. Mit der ersten Phase werde in der Bevölkerung auch ein bestimmter Wissenstand erreicht. Über die Unterschriftenhürde lasse sich vielleicht noch eine Einigung finden.
Der Politikmüdigkeit könne man entgegensteuern, wenn man glaubhaft mache, dass der Bürgerwille zähle, erklärte Eva Klotz (STF). In der Schweiz habe die direkte Demokratie zu einem ganz anderen Selbstverständnis der Bürger geführt. Das Nullquorum sei einer der wichtigsten Ansätze des SVP-Entwurfs, damit werde klar, dass man die Entscheidung anderen überlasse, wenn man nicht hingehe, und dass man die Entscheidung der anderen dann auch akzeptieren müsse. Die Hürde von 38.000 Unterschriften sei hingegen abschreckend, schon 13.000 Unterschriften, wie jetzt noch vorgesehen, seien schwer zu sammeln. Den Bürgern müsse eine gewisse Freude vermittelt werden, sich zu beteiligen. Gut an dem Entwurf von Schuler sei die Möglichkeit, sich mit einem einfachen Anliegen an die Politik zu wenden, und die Möglichkeit, über Projekte abzustimmen, denn dafür würden sich die Leute interessieren.
In einer Zeit wie dieser würde er sich nicht weitere Probleme suchen, meinte Donato Seppi (Unitalia), und dieser Entwurf schaffe ein Problem. Ein Referendum sollte zu Grundsatzfragen abgehalten werden, aber sicher nicht zu Projekten wie dem Flughafen. Es sei schwer zu entscheiden, wer darüber abstimmen dürfe, es bestehe die Gefahr des Kirchturmdenkens, wenn Bozner über das Innichner Krankenhaus und Pusterer über den Bozner Flughafen abstimmen würden. Der Entwurf habe als Beigeschmack den Verdacht, man wolle den Nachfolgern, der nächsten Landesregierung Prügel in den Weg legen. Es gebe auch einen ethnischen Aspekt: Die italienische Sprachgruppe habe kaum die Möglichkeit, so viele Unterschriften zu sammeln, die ladinische schon gar nicht. Die SVP solle gleich sagen, dass sie das Referendum nicht wolle.
Arnold Schuler (SVP) verteidigte das Zwei-Phasen-System. Damit führe man eine Phase des Dialogs ein, denn es wäre der Idealzustand, wenn die Bürger ein Anliegen vorbrächten, das die Politik dann umsetze. Eine solche Initiative würde im Landtag behandelt wie ein Gesetzentwurf, mit Rechtsberatung und Diskussion in den Ausschüssen. Ein EU-Parlamentarier der Grünen, den die Grünen nach Bozen eingeladen hätten, plädiere übrigens auch für das SVP-Modell. Die Initiative für Demokratie, deren Position die Grünen übernommen hätten, wollten den Initiatoren eines Referendums hingegen mehr Rechte einräumen als einem Abgeordneten. In Österreich seien für eine Petition nur 500 Unterschriften vorgesehen, aber für ein Volksbegehren immerhin schon die Unterschrift von 10 Prozent der Wahlberechtigten - der SVP-Entwurf verlange 2 Prozent. In Deutschland und Österreich gebe es höhere Hürden als es sein Entwurf vorsehe. Inder Schweiz habe die direkte Demokratie zu einer Situation geführt, dass man nicht mehr zwischen Mehrheit und Opposition unterscheiden könne, die Beteiligung bei Parlamentswahlen liege bei 34 Prozent - es sei also nicht so, dass deren System gegen Politikverdrossenheit helfe.
Der Artikel 1 wurde mit 17 Ja, 7 Nein bei 5 Enthaltungen genehmigt.

Art. 2 definiert den Bürgerantrag und wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 3 regelt die Bürgerinitiative.
Eva Klotz bezeichnete die Einschätzung des Artikels als schwierig, da die Zahl der erforderlichen Unterschriften erst in einem späteren Artikel geregelt werde. Und man wisse immer noch nicht, auf welche Unterschriftenzahl sich die SVP herunterhandeln lasse. Wesentlich wäre, dass die für die Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften später auch für die Einleitung der Volksabstimmung zählten.
Sven Knoll kritisierte, dass eine Bürgerinitiative nur jene Beschlüsse der Landesregierung betreffen könne, die von Landesinteresse seien. Nicht einzusehen sei auch die 60-Tage-Frist für die Unterschriften.

Die Debatte wird morgen wieder aufgenommen.

(AM)