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Landesbeirat für Kommunikationswesen
Landesbeirat für Kommunikationswesen | 15.11.2011 | 11:21
Besorgnis über die Kürzung der Finanzierung des Senders Bozen
Stellungnahme des Landesbeirates für Kommunikationswesen zur Finanzierung des Senders Bozen der RAI: "Übernahme der bisherigen staatlichen Subvention durch das Land Südtirol ist einziger realistische Ausweg".
Der Landesbeirat für Kommunikationswesen drückt seine tiefe Besorgnis über die massive Kürzung der staatlichen Finanzierung zugunsten der Hörfunk- und Fernsehprogramme des Senders Bozen der RAI aus.
Bisher hat die Regierung in Rom durch eine sinnvolle Medienpolitik die RAI finanziell in den Stand gesetzt, für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Südtirol in jahrzehntelanger Arbeit ein Hörfunk- und Fernsehprogramm auf- und auszubauen, das aus der Medienlandschaft unseres Landes nicht mehr wegzudenken ist. Das gleiche gilt für die slowenischsprachigen Programme in Friaul-Julisch-Venetien und die französischsprachigen Programme in Aosta.
Die hohen Einschaltquoten bestätigen tagtäglich den Stellenwert, den sich der öffentlich-rechtliche Sender Bozen der RAI im Informationsbereich und im kulturellen Leben Südtirols erworben hat.
Auf Grund der entsprechenden Konvention mit der Regierung erhielt die RAI bisher den seit 1997 gleich gebliebenen Jahresbetrag von 15 Millionen Euro. Die seit 14 Jahren nicht mehr erfolgte Anpassung an die ständig steigenden Kosten hat den Sender Bozen an und für sich schon in einige Bedrängnis gebracht. Im Zug der Sparmaßnahmen hat nun aber der Ministerrat in Rom zu einer radikalen Maßnahme gegriffen und die Geldmittel für die Hörfunk- und Fernsehprogramme der Minderheitensprachen ab sofort um ein Drittel gekürzt, im Fall von Südtirol von 15 auf 10 Millionen Euro. Eine solche Kürzung ist zwar rechtlich möglich, doch medien- und kulturpolitisch nach Ansicht des Landesbeirates für Kommunikationswesen ein schwerwiegender Missgriff. Die unausweichliche Kürzung der Programme würde notgedrungen die Rolle des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks in Südtirol schwächen und außerdem das Autonomiestatut (DPR 691/1973, Art. 8) verletzen, das für die Festsetzung der Sendezeiten der Rai Bozen das Einvernehmen mit der Landesregierung vorschreibt.
Da die Rücknahme der Kürzung auch durch die neue Regierung kaum denkbar ist, sieht der Landesbeirat für Kommunikationswesen - im Sinn des Mailänder Abkommens - die Übernahme der bisherigen staatlichen Subvention durch das Land Südtirol als einzigen realistischen Ausweg. Dabei muss die unabhängige Informations- und Programmgestaltung gewährleistet werden. Außerdem sollte in einem zweiten Schritt die Möglichkeit ins Auge gefasst werden, das gesamte Bozner RAI-Studio– also unter Einschluss der italienischsprachigen Programme - neu zu ordnen und dadurch den Anstoß zu einer föderalistischen Struktur des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks zu geben.
(MC)