Hauptinhalt

Fraktionen

Südtiroler Volkspartei | 08.06.2012 | 14:38

Breitband-Internet: “Schuler und Noggler machen weiter Druck”

Richtlinien zur landesweiten Erschließung der Unternehmen und Haushalte mit Glasfaserkabel noch nicht ausgearbeitet

Die Landtagsabgeordneten Josef Noggler und Arnold SchulerDie Landtagsabgeordneten Josef Noggler und Arnold Schuler

Anlässlich der Juni-Sitzungswoche des Südtiroler Landtages haben die Abgeordneten Arnold Schuler und Josef Noggler mit einer Anfrage an die Südtiroler Landesregierung in Erfahrung gebracht, dass die landesweite Erschließung der Unternehmen und Haushalte mit schnellem Internet nicht fristgerecht erfolgt: “Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf zur Erschließung des gesamten Landes mit Breitband sieht einen genauen Zeitplan vor, innerhalb welchem dieses strategische Infrastrukturprojekt umgesetzt werden muss. Wir können es uns nämlich nicht leisten, im Wettbewerb mit anderen europäischen Standorten nicht umgehend dafür zu sorgen, jedes Unternehmen und jeden Haushalt mit zeitgemäßen Breitband-Internetverbindungen zu versorgen”, erklären die Abgeordneten Arnold Schuler und Josef Noggler.


Das Landesgesetz vom 19. Jänner 2012 Nr. 2 sieht vor, dass die Landesregierung innerhalb von sechs Monaten ab Genehmigung des Gesetzes die Richtlinien für die Umsetzung der Verlegung der Glasfaserkabel durch die Gemeinden zu erlassen hat: “Die Gemeinden müssen auf Basis dieser Richtlinien eigene Masterpläne erstellen, bevor sie mit der Umsetzung beginnen können. Leider wurde dieser gesetzlich festgelegte Zeitplan von der Landesregierung nicht eingehalten. So verzögert sich das Projekt 'Erschließung des gesamten Landes mit Breitband' deutlich, was angesichts der Wichtigkeit dieser Infrastruktur natürlich unzufriedenstellend ist.”


Die Abgeordneten Arnold Schuler und Josef Noggler haben die Landesregierung aufgerufen, “entsprechende Eile walten zu lassen, damit dieses Gesetz entsprechend der Vorstellungen des Landtages umgesetzt werden kann. Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung umgehend die Richtlinien erlässt, und den gesetzlichen Zeitrahmen von sechs Monaten gar nicht ausschöpft. Dass die Landesregierung sich jedoch in Verzug befindet ist nicht akzeptabel.”



(SVP)